KOZICA Reisen informiert
Coronavirus COVID-19

Coronavirus COVID-19

Die weltweite Verbreitung des Coronavirus verunsichert Urlauber und Reisewillige.
Wir möchten diese Verunsicherung nehmen und Sie bei Ihren Entscheidungen rund um Ihre Reiseplanung unterstützen.
Unsere Reiseexperten sind hier für Sie erreichbar und halten alle Informationen die für Ihre Reise wichtig sind für Sie bereit. Sollten Sie Fragen zu Ihrer Reise oder zu den Bedingungen Ihres Reiseveranstalters haben stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
 
Sowohl Touristiker als auch Hoteliers haben sich bestmöglich aufgestellt, um Sie als Gast zu schützen und einer Verbreitung des Coronavirus entgegen zu wirken. Die letzten Wochen und Monate haben bewiesen, dass Hygienekonzepte greifen und dass das Reisen mit verantwortungsvollen Leistungsträgern sicher ist.
 
Die meisten deutschen Reiseveranstalter bieten zudem kostenlose Stornierungen und/oder Umbuchungsmöglichkeiten an, sollte es zu Änderungen der Reisebedingungen kommen. Dies bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit bei Ihrer Urlaubsplanung auch bei längerfristiger Urlaubsplanung.

Hier finden Sie die die wichtigsten Informationen zur Verbreitung und Prävebtion des Coronaviruns Covid-19 stets aktualisiert

Einreise nach Deutschland

Stand 21.05.2021

Ab sofort benötigen vollständig Geimpfte oder Genesene keinen negativen Covid-19 Test mehr und sind nicht mehr zur Quarantäne verpflichtet. Diese Regelung gilt nicht für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten. Generelle gilt hier eine Testpflicht vor der Einreise und eine 14-tägige Quarantänepflicht für alle Einreisenden.

vor der Einreise aus einem einfachen Risikogebiet kann die Quarantäne mit dem weiterhin obligatorischen Covid-19 Test. Vollständig Geimpfte oder Genesene benötigen auch hierbei keinen Covid-19 Test.

Sie sind gesetzliche verpflichtet, Ihren Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis bei der Digitalen Einreiseanmeldung (DEA) hochzuladen, um die Quarantäne rechtswirksam zu vermeiden. Nur in Ausnahmefällen können Sie die Nachweise innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise nachreichen, müssen aber in diesem Fall bis zur Versendung in Quarantäne bleiben. Alternativ können Sie die Nachweise auch bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt digital oder per Brief nachreichen – hier gilt ebenfalls eine Quarantänepflicht bis zur Versendung.

Ein Test darf frühestens 48 Stunden (Antigentest) bzw. 72 Stunden (PCR-, RT-LAMP- oder TMA-Test) vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen werden. Einen entsprechenden negativen Testnachweis oder ggf. ein Impf- oder Immunitätsnachweis müssen Sie vor Abflug und bei Einreise vorlegen.

Die bundeseinheitlichen Regelung ersetzt ab sofort die landesspezifischen Quarantäneregelungen

Für Grenzpendler entfällt die Pflicht sich über Digitale Einreiseanmeldung zu registrieren.

Bestehen bleiben sonstige Ausnahmen wie die vorzeitige Beendung einer möglichen Quarantäne am fünften Tag nach der Einreise aus Hochinzidenzgebieten durch einen negativen Testnachweis oder Ausnahmen für Geschäftsreisende.