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Flusskreuzfahrten März-Oktober 2012
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Flusskreuzfahrten März-Oktober 2012

Lieber Feriengast,

die Ausführlichen Reisebedingungen der TUI Deutschland GmbH und der Wolters Reisen GmbH (Veranstalter) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Veranstalter. Auf dieser Seite finden Sie zu Ihrer Information die wichtigsten Auszüge hieraus. Die Ausführlichen Reisebedingungen des Veranstalters erhalten Sie im Reisebüro.

1. Anmeldung, Bestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser Ihnen die Buchung und den Preis über das Reisebüro schriftlich bestätigt. Die Bestätigung erhalten Sie über Ihr Reisebüro.
1.3 Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Veranstalter an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.

2. Bezahlung
2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung.
2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von i. d. R. 25 %, bei gesondert gekennzeichneten Top-Angeboten sowie ausgewählten, kurzfristigen bzw. preisreduzierten Specials, Sparreisen und Reisen der Marken Discount Travel sowie Ticket-Paketen aus dem Katalog „Musicals & Shows“40 % des Gesamtpreises fällig. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.
2.3 Der restliche Preis wird fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise - wie gebucht - durchgeführt wird und die Reiseunterlagen entweder in Ihrem Reisebüro bereitliegen oder Ihnen verabredungsgemäß zugesandt werden.
2.4 Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 7), Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 8) sowie Gebühren für individuelle Reisegestaltung (vgl. Ziffer 3.4) und Mahnkosten (vgl. Ziffer 2.9) werden jeweils sofort fällig.
2.5 Zahlung an den Veranstalter
2.5.1 Bei der Zahlung im Lastschriftverfahren benötigt der Veranstalter (ggf. über das Reisebüro) Ihre Bankverbindung, Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis zum Lastschriftverfahren.
2.5.2 Bei vielen Marken der Veranstalter können Sie Ihre Reise auch mit einer Kreditkarte bezahlen. In diesen Fällen muss die jeweilige Kreditkarte bei Buchung im Reisebüro dem Reisebüro vorgelegt werden. Der Veranstalter benötigt (ggf. über das Reisebüro) zusätzlich Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis zur Abbuchung von Ihrem Girokonto über die TUI Card oder sonstige Kreditkarte. Bei der Marke 1-2-FLY fällt ein Zahlungstransaktionsentgelt in Höhe von 1% des mit einer Kreditkarte bezahlten Betrages an. Dieses gilt nicht für Zahlungen mit der TUI Card, ROBINSON Card und GuteREISE CARD.
2.5.3 Generell wird der Anzahlungsbetrag innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss, der Betrag für die Restzahlung ca. 4 Wochen vor Reiseantritt abgebucht, letzterer jedoch nicht, bevor die Anforderungen gemäß Ziffer 2.3 erfüllt sind.
2.6 Im Ausnahmefall können sowohl die Anzahlung, als auch, bei Entgegennahme der Reiseunterlagen, die Zahlung des Restreisepreises in bar im Reisebüro geleistet werden.
2.7 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 35 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden. Bei Reisen der Marke 1-2-FLY und X1-2-FLY ist ein Wechsel der Zahlungsart nicht möglich.

3. Leistungen, Preise
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z.B. Katalog, Flyer, Internet) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung (vgl. Ziffer 1.1 Satz 2). Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2 Ausführendes Luftfahrtunternehmen/ gemeinschaftliche Liste
Der Veranstalter ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten.
3.4 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung
3.4.3 airtours à la carte-Service
Unter der Marke airtours erfüllen wir Ihnen gerne Ihre individuellen Reisewünsche. Unseren à la carte-Service für ausgewählte Reiseziele bieten wir airtours-Kunden ab einem Mindestreisepreis von € 1.000,- pro Person an oder ab einem Gesamtpreis von mindestens € 5.000,- pro Buchung, jeweils bestehend aus Leistungen aus den aktuellen airtours Katalogen. Wir berechnen hierfür eine Servicegebühr von € 150,- pro Buchung. Die Servicegebühr wird bei einer Festbuchung auf den Reisepreis angerechnet. Bei Nichtzustandekommen einer Buchung wird die Gebühr nicht erstattet. Dieser à la carte-Service bezieht sich auf alle Reisebausteine, die nicht einer Katalogleistung entsprechen.
3.4.5 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich zulässt.

4. Besondere Hinweise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser
Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt ist, sind sie unmittelbar am Ort zu zahlen.
Die Ferienwohnung/das Ferienhaus darf nur von der in der Leistungsbeschreibung angegebenen und in der Reisebestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend.
Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für evtl. Schäden oder vor Ort zu zahlende, verbrauchsabhängige Nebenkosten verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand gereinigt zurückgegeben worden sind.

5. Kinderermäßigungen
Maßgebend ist das Kindesalter bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben. Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Kinder unter 2 Jahren werden bei Charterflügen im Rahmen von Pauschalarrangements ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Im Rahmen von Pauschalarrangements mit Linienflugbeförderung und bei reinen Flugangeboten (Charter- bzw. Linienflug) werden für Kinder unter 2 Jahren 10 % der Flugkosten belastet, ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Bei falschen Altersangaben ist der Veranstalter berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 50,- nachzuerheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.

6. Leistungs- und Preisänderungen
6.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

7. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Rücktrittsgebühren
Der pauschalierte Anspruch beträgt in der Regel (der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen) pro Person/pro Wohneinheit bei Stornierungen:
7.5.1 Standard-Gebühren:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;
7.5.2 Ausnahmen von der Standardregelung:
A Ferienwohnungen/-häuser/Appartements, auch bei Bus- und Bahnanreise
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;
B Schiffsreisen/Flusskreuzfahrten; Spezialprogramme; Aktivprogramme; Golfpakete (soweit nicht in Reisen im Sinne von 7.5.1 inkludiert); Camper-Programme; Motorräder
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises;
C airtours Flug
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75 %
am Tag des Reiseantritts 95 % des Reisepreises;
D Bei lediglich vermittelten Eintrittskarten, z. B. für Musicals (vgl. Ziffer 1.5), gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters, die Ihnen bei Buchung mitgeteilt werden.
E Für gesondert gekennzeichnete Top-Angebote, ausgewählte, kurzfristige bzw. preisreduzierte Angebote, Specials, Sparreisen und Reisen der Marken Discount Travel sowie Ticket-Pakete aus Leistungsbeschreibungen (Ziff. 3.1) mit dem Titel „Musicals & Shows“ gelten folgende Stornogebühren:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 55 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 65 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 85 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.
7.6 Ihr Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe unten Ziffer 8.2), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

8. Umbuchung, Ersatzperson
8.1 Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt bzw. bei Reisen im Sinne der Ziffer 7.5.2 A bis zum 46. Tag vor Reiseantritt eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden € 50,– pro Person erhoben. Für Produkte gemäß Ziffer 7.5.2 C nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, bis einen Tag vor Reiseantritt Umbuchungen vor. Dafür werden pro Person 25% des Preises erhoben.
Spätere Änderungen sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Katalogausschreibung hinaus können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7.5 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Das gilt auch für Flugumbuchungen, Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels und des Reiseantritts bei Reisen der Marken reiseleicht, X1-2-FLY und XTUI.

10. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Unter welchen Voraussetzungen und bis wann der Veranstalter sich vom Reisevertrag lösen kann, entnehmen Sie bitte den Ausführlichen Reisebedingungen des Veranstalters, die im Reisebüro zu Ihrer Verfügung stehen.

12. Abhilfe / Minderung / Kündigung
12.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
12.2 Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.
12.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

13. Haftung
13.2 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wird oder b) soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Weitergehende Haftungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte unseren Ausführlichen Reisebedingungen.
13.7 Ist eine örtliche Reiseleitung ausnahmsweise nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (z.B. Vermieter, Hotelier) oder an den Veranstalter bzw. dessen örtliche Vertretung im jeweiligen Zielgebiet. Kommt ein Reisender durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen Ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c - f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Ihrem Veranstalter (Anschrift siehe unten nach Ziffer 17) geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Der Tag des Reiseendes wird bei Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet.
14.2.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines  gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
14.2.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
14.2.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen 14.2.1 und 14.2.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
14.2.4 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
14.2.5 Schweben zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14.3 Ihr Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch Reisende entgegenzunehmen.

16. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich "Datenschutz" unter der unten genannten Anschrift des Veranstalters. Soweit wir uns zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten externer Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch die Vereinbarung der sogenannten "EU-Standardvertragsklauseln" abgesichert.

17. Gerichtsstand / Allgemeines
Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen den Veranstalter sind an dessen Sitz zu erheben. Etwas anderes gilt nur, wenn internationale Abkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.



TUI Deutschland GmbH
30620 Hannover
Handelsregister: Hannover HRB 56512

Stand: 05 / 2011