

Allgemeine Reisebedingungen 2010
PRÄAMBEL:
Diese Reisebedingungen werden im Namen des Reiseveranstalters, Dr. W. Lüftner
Reisen GmbH / A-6020 Innsbruck, für die in dieser Broschüre beinhalteten Reiseprogramme
herausgegeben. Dr. W. Lüftner Reisen GmbH ist auch unter der Marke Lüftner Cruises
aktiv. Im Folgenden werden diese einheitlich „Veranstalter“ genannt. Diese Reisebedingungen
finden somit Anwendung, wenn ein Programm unter einem dieser Namen angeboten wird.
Die in dieser Broschüre enthaltenen Bedingungen sind weder ein Angebot noch ein
Vertrag. Der Transport von Passagieren und Gepäck auf einem der angebotenen Passagierschiffe
wird ausschließlich durch die auf dem Passagierticket gedruckten Geschäftsbedingungen
geregelt.
ZAHLUNGEN:
Eine Anzahlung von 10 % pro Person ist erforderlich, um eine bestätigte Buchung
zu sichern. Wenn mehr als eine Kreuzfahrt gebucht wird, gelten die Zahlungskonditionen
jeweils pro Kreuzfahrt. Der Restbetrag ist ohne besondere Zahlungsaufforderung
spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Alle Buchungen stehen
unter dem Vorbehalt, dass Zahlungen zu den Terminen gemäß diesen Reisebedingungen
erfolgen. Andernfalls hat der Reiseveranstalter das Recht, die Buchung/en unter
Anwendung der in diesen Reisebedingungen angegebenen Stornokosten einseitig zu
stornieren. Bei vollständiger Zahlung des Reisepreises durch den /die Teilnehmer
stimmt der Veranstalter zu, die Leistungen der Buchung durchzuführen. Die Zahlung
oder Annahme der Reisegutscheine bestätigt die Zustimmung zu den Reisebedingungen
durch den Reiseteilnehmer.
KREDITKARTEN:
Akzeptiert werden alle gängigen Kreditkarten (Visa, Mastercard, American Express).
STORNIERUNGEN:
Im Falle von Stornierungen hat der Veranstalter das Recht, folgende Stornogebühren
zu verlangen, jeweils berechnet als Pauschalbetrag oder als Prozentsatz vom Reisepreis
und abhängig von der Anzahl der Tage bis zur geplanten Abfahrt:
121 Tage oder mehr € 100 pro Person
120 - 90 Tage 15%
89 - 60 Tage 35%
59 - 30 Tage 50%
29 - 15 Tage 80%
14 Tage - Abreisetag 100%
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Stornorechnungen sind nach Erhalt zur
Zahlung fällig.
RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER:
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt
der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muß sich aber
den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen
erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl,
das sind 80 Passagiere pro Kreuzfahrt, bei Landprogrammen 25 Personen bzw. wenn
in der Reiseausschreibung für eine entsprechende Leistung auf eine andere Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden
unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise
hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die RücktrittserklaÅNrung unverzüglich zuzuleiten.
Der eingezahlte Reisepreis wird unverzüglich erstattet.
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil die
im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei
denn, der Veranstalter hat die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise
aus diesem Grund abgesagt, so wird der eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet,
zuzüglich einem pauschalierten Buchungsaufwand von € 16, sollte der Reisende von
einem evtl. angebotenen Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.
GEWÄHRLEISTUNG, ABHILFE UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN:
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe
verlangen. Unbeschadet der vorrangigen Leistungspflicht des Veranstalters besteht
hier eine Mitwirkungspflicht des Reisenden dahingehend, dass er alles ihm Zumutbare
tun muss, um zu einer Behebung der Leistungsstörung beizutragen und eventuell
entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Er ist
insbesondere verpflichtet, allfällige Beanstandungen unverzüglich beim Vertreter
des Reiseveranstalters anzuzeigen.
AUFHEBUNG DES VERTRAGES ODER PROGRAMMÄNDERUNGEN WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE:
a) Vor Reisebeginn: Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss
nicht vorhersehbarer und nicht zu vertretender außergewöhnlicher Umstände erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, wie z.B. durch Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien,
hoheitliche Anordnungen (wie z.B. Beschlagnahme von Unterkünften oder Transportmitteln),
Embargos, Naturkatastrophen, Havarien, Beschädigungen des Schiffes (insbesondere
des Schiffskörpers und des Antriebs, etc. ), oder andere Vorfälle, die in ihrer
Auswirkung den vorgenannten Beispielen gleichkommen (höhere Gewalt), so kann sowohl
der Veranstalter als auch der Reisende vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.
Der eingezahlte Reisepreis wird unverzüglich zurückerstattet.
b) Nach Reisebeginn: Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise,
so kann sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. In
diesem Fall wird der Veranstalter die infolge der Vertragsaufhebung notwendigen
Maßnahmen treffen und für die Rückbeförderung des Reisenden sorgen, sofern diese
im Vertrag vereinbart ist und nicht höherer Gewalt entgegensteht. Bei Kündigung
des Vertrages steht dem Veranstalter nur ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen
für erbrachte Leistungen zu. Mehrkosten der RückbefoÅNrderung und/oder sonst notwendiger
Maßnahmen gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
c) Änderungen des Wasserstandes: Starkes Niederwasser bzw. Hochwasser auf den
Flüssen kann eine Änderungen des Fahrplanes, eventuell ein Umsteigen auf ein anderes
Schiff oder UÅNberbrückung per Autobus und Bahn oder auch eine Verkürzung des
Reiseablaufes verursachen. Diese Entscheidungen müssen manchmal kurzfristig vom
Veranstalter und vom Schiffskommandanten getroffen werden. Verständlicherweise
können solche Maßnahmen nicht zum Rücktritt berechtigen. Daraus können auch keine
Ansprüche von Passagieren an den Veranstalter, insbesondere auf Schadenersatz
entstehen.
PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN:
Sofern es dem Veranstalter möglich ist, wird er Sie über die wichtigsten Vorschriften
vor Antritt der Reise informieren. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
auch wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass er die
Verzögerung zu vertreten hat. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der
Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die
aus ihrer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie
durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
REISEBÜROSICHERUNGSSCHEIN:
Dr. W. Lüftner Reisen GmbH ist im Veranstalterverzeichnis des österreichischen
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten unter der Nummer 2004/0052
eingetragen. Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung ist Dr. W. Lüftner Reisen
GmbH bei der Europäischen Reiseversicherung unter der Polizzennummer 099600009876
versichert. Zur Abdeckung des Risikos gemäß § 8 erfolgte der Beitritt zum „Verein
der Interessensgemeinschaft von Pauschalreiseveranstaltern“. Ein direkter Anspruch
des einzelnen Reisenden ist bei der Europäischen Reiseversicherungs AG, Augasse
5-7, 1090 Wien gegeben. Die Haftung der Europäischen Reiseversicherungs AG beschränkt
sich gegenüber dem Kunden auf dem von ihm gezahlten Reisepreis und ist im Schadensfall
mit der Gesamtversicherungssumme begrenzt. Sollte die Versicherungssumme zur Befriedigung
sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Kunden mit
dem aliquoten Anteil erfüllt. Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust
nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Schadenseintritt bei der Europäischen Reiseversicherungs
AG zu melden.
REISEVERSICHERUNGEN:
Zu seiner eigenen Sicherheit wird dem Reisenden ein rechtzeitiger Abschluss einer
Reiseversicherung empfohlen, die insbesondere auch eventuelle Reise-Rücktrittskosten
abdeckt, sowie die Beschädigung und/oder den Verlust Ihres Gepäcks, Kosten für
eine eventuelle Krankenbehandlung, Rückholdienst, etc. Nähere Informationen gibt
das buchende Reisebüro.
NAMENSÄNDERUNGEN:
Im Falle von Namensänderungen bei einer vorgenommenen Buchung kann der Veranstalter
eine Gebühr von € 30 berechnen.
REISEUNTERLAGEN:
Diese werden ungefähr 3 Wochen vor der Abfahrt ausgestellt.
TRANSFERS:
Rundreisentransfers vom Flughafen zum Schiff sind nicht in den Kreuzfahrtpauschalen
enthalten und können beim Veranstalter gegen zusätzliche Kosten bestellt werden.
KINDER/MINDERJÄHRIGE:
Aufgrund der besonderen Eigenschaften der Kreuzfahrtenprogramme bietet der Veranstalter
keine speziellen Einrichtungen für Kinder an Bord der Kreuzfahrtschiffe. Auf allen
Kreuzfahrten oder Kreuzfahrtreisen müssen Minderjährige unter 18 Jahren von einem
Elternteil, Erziehungsberechtigten oder einem anderen verantwortlichen Erwachsenen
im Alter von über 21 Jahren begleitet werden und die Kabine mit ihm teilen. Der
Veranstalter bedauert, dass Kinder unter 12 Jahren nur nach ausdrücklicher Genehmigung
untergebracht werden können und er behält sich das Recht vor, die Anzahl von Minderjährigen
unter 18 Jahren an Bord zu begrenzen.
PASSAGIERE MIT SPEZIELLEN BEDÜRFNISSEN:
Der Veranstalter heißt Gäste mit speziellen Bedürfnissen willkommen. Reiseteilnehmer,
die medizinische, körperliche oder andere spezielle Bedürfnisse haben, müssen
sich mit ihrem Reisebüro oder direkt mit den Veranstalter vor Reiseantritt in
Verbindung setzen, wo sie entsprechende Informationen erhalten können. Alle Schiffe
und Busse sind gemäß europäischem Standard ausgestattet. Schiffsbetreiber erlauben
unter entsprechenden Umständen Passagieren, Rollstühle zu verwenden, die den auf
den Passagierschiffen herrschenden Kriterien erfüllen. In allen Fällen müssen
Passagiere verstehen und akzeptieren, dass die Schiffe über keine Aufzüge verfügen,
die den leichten Zugang von Deck zu Deck erlauben bzw. entsprechende Hindernisse
aufweisen können, die zu überwinden sind. Sie sollten sich auch bewusst sein,
dass die Verfügbarkeit der Crew zur Hilfe oft stark eingeschränkt ist.
TRINKGELDER:
Auf Kreuzfahrten sind Trinkgelder üblich und nicht im Reisepreis beinhaltet. Nähere
Informationen dazu gibt der Kreuzfahrtendirektor. Trinkgelder sind aber immer
eine freiwillige Leistung eines Passagiers und sollen die Zufriedenheit mit den
erbrachten Leistungen ausdrücken.
ANGABEN ZU DEN REEDEREIEN BZW. VERFÜGUNGSBERECHTIGTEN
DER SCHIFFE: Die in dieser Broschüre beschriebenen Schiffe werden von Danubia
Kreuzfahrten GmbH / Wien - Österreich, MAK Kreuzfahrten Betriebs- und Beteiligungs
GesmbH / Marktredwitz – Deutschland und DCR Danube Cruises Rumänien / Bukarest
– Rumänien betrieben.
POSITION VON Dr. W. Lüftner Reisen GmbH / LÜFTNER CRUISES:
Der Veranstalter agiert ausschließlich als Verkaufsagent/bevorzugter Anbieter
für die obgenannten Reederein bzw. Verfügungsberechtigten der in dieser Broschüre
beschriebenen Schiffe. Der Veranstalter ist weder Besitzer noch Betreiber von
einem der hierin beschriebenen Schiffe und übernimmt somit keine Verantwortung
oder Haftung für Handlungen oder Unterlassungen des Schiffseigentümers oder -betreibers
in Bezug auf die hierin beschriebenen Kreuzfahrten.
HAFTUNG:
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung oder Verantwortung, sei es verursacht
durch Bahn, Reisebus oder irgendein anderes Beförderungsmittel, für irgendeine
Verletzung, Schäden, Verlust, Unfall, Verspätung oder Unregelmäßigkeit, welche
entweder mit Grund oder durch einen Defekt, durch die Handlungen oder Unterlassungen
einer Gesellschaft oder Person, oder bei der Ausführung des Reiseprogramms als
Folge eines Grundes außerhalb der Kontrolle des Veranstalters verursacht wurde.
Die Passagiere entbinden den Veranstalter insbesondere von allen Forderungen für
den Verlust oder Schäden an Gepäck oder Eigentum oder von Körperverletzungen oder
Tod, bzw. von Verlust oder Verspätung, die durch Handlungen, Unterlassungen oder
Fahrlässigkeit eines unabhängigen Unternehmens wie Fluggesellschaften, Hotels,
Betreiber von Küstenausflügen, Restaurantbetreibern, Beförderungsunternehmen,
medizinischem Personal oder anderen Anbietern von Dienstleistungen oder Einrichtungen
entstehen. Der Veranstalter lehnt insbesondere jede Haftung für Schäden für Kummer,
Seelenleiden oder psychische Verletzung jeder Art ab. Der Veranstalter wird unter
keinen Umständen zu einem Beförderungsunternehmen für Passagiere und deren Gepäck.
Veranstalter, Reederei und Verfügungsberechtigte der in dieser Broschüre bezeichneten
Schiffes sind zu allen auf sie oder einen von ihnen anwendbaren Haftungsbeschränkungen,
Befreiungen und Ansprüchen berechtigt gemäß dem Straßburger Abkommen über die
Beschränkung der Haftung von Eigentümern von Binnenschiffen (CLNI), mit Protokollen
und Abänderungen, zusammen mit den weiteren Bestimmungen der International Convention
of Limitation of Liability for Maritime Claims, 1976 [Übereinkommen von 1976 über
die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen], mit Abänderungen und Zusätzen,
falls und wie anwendbar, sowie alle anderen anwendbaren staatlichen Gesetze, die
die Haftung beschränken. Der Veranstalter und die Eigentümer und Verfügungsberechtigten
der in dieser Broschüre bezeichneten Schiffe sind berechtigt, die Rechtswohltat
von jedem Gesetz, jeder Bestimmung, jedem Abkommen oder jeder Doktrin zu beanspruchen,
welche Ihnen den größten gesetzlichen Schutz bietet.
ABBRUCH DER REISE DURCH EINEN PASSAGIER:
Reiseteilnehmer, die aus irgendeinem Grund die Reise frühzeitig abbrechen, haben
kein Anrecht auf Rückerstattung (ganz oder teilweise) des bezahlten Betrags bzw.
ist der Veranstalter in einem solchen Fall für anschließende Unterbringung, Mahlzeiten,
Rücktransport bzw. andere von einem solchen Reiseteilnehmer angefallenen Kosten
verantwortlich.
VERANSTALTER
Lüftner Cruises
Dr. W. Lüftner Reisen GMBH
Menardi Center
Amraser See Straße 56 · A-6020 Innsbruck
Stand: Mai 2010
