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Reisen 2012
Reisen 2011


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Reisen 2012

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der A-ROSA Flussschiff GmbH zustande kommenden Reisevertrags. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften des §§ 651a bis m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 bis 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.
 
1. Abschluss des Reisevertrags/Verpflichtung des Kunden
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der A-ROSA Flussschiff GmbH den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen der A-ROSA Flussschiff GmbH für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.2. Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von der A-ROSA Flussschiff GmbH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen der A-ROSA Flussschiff GmbH hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von der A-ROSA Flussschiff GmbH herausgegeben werden, sind für die A-ROSA Flussschiff GmbH und ihre Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht der A-ROSA Flussschiff GmbH gemacht wurden.
1.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt die A-ROSA Flussschiff GmbH den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der A-ROSA Flussschiff GmbH zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die A-ROSA Flussschiff GmbH dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist sie nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.7. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung der A-ROSA Flussschiff GmbH vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der A-ROSA Flussschiff GmbH vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist der A-ROSA Flussschiff GmbH die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
 
2. Zahlung
2.1. Die A-ROSA Flussschiff GmbH darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5.2. genannten Grund abgesagt werden kann. Mit der Anzahlung wird die vollständige Prämie einer über die A-ROSA Flussschiff GmbH vermittelten Versicherung fällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die A-ROSA Flussschiff GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7.2 Satz 2 bis 7.5 zu belasten.
2.3. Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Kunde unverzüglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch drei Wochen vor Reisebeginn.
 
3. Leistungen und Preise
3.1. Die Leistungsverpflichtung der A-ROSA Flussschiff GmbH ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen und schließt Individualvereinbarungen mit ein.
3.2. Anschlussbeförderungen per Bahn/Bus/Flugzeug sind vom Kunden selbst zu organisieren bzw. zu buchen. Auf Wunsch ist die A-ROSA Flussschiff GmbH bereit, entsprechende Beförderungen zu vermitteln.
3.3. Maßgebend für alle Ermäßigungen, die aus dem Alter des Kunden resultieren, ist das Alter am Tag des Reiseantritts.
 
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Zu Änderungen zählen z. B. Umbuchungen auf ein baugleiches Schiff des Reeders, Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen bei Flussreisen, zu denen es im Fall von nicht rechtzeitig vorhersehbarem Hoch- bzw. Niedrigwasser kommen kann (Sicherheits- oder Witterungsgründe). Durch die Änderungen können Teilstrecken ganz oder teilweise ausfallen oder mit anderen Verkehrsmitteln durchgeführt werden, Ausflugsprogramme können entfallen oder geändert werden; in Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die A-ROSA Flussschiff GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die A-ROSA Flussschiff GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von A-ROSA Flussschiff GmbH über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise der A-ROSA Flussschiff GmbH gegenüber geltend zu machen.
4.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die A-ROSA Flussschiff GmbH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die A-ROSA Flussschiff GmbH vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die A-ROSA Flussschiff GmbH vom Kunden verlangen.
4.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber der A-ROSA Flussschiff GmbH erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.5. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für die A-ROSA Flussschiff GmbH nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.
 
5. Kündigung durch die A-ROSA Flussschiff GmbH und Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
5.1. Die A-ROSA Flussschiff GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung der A-ROSA Flussschiff GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt die A-ROSA Flussschiff GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die von der A-ROSA Flussschiff GmbH eingesetzten Mitarbeiter/-innen und das Schiffspersonal sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen der A-ROSA Flussschiff GmbH in diesen Fällen wahrzunehmen.
5.2. Die A-ROSA Flussschiff GmbH kann bis 35 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung festgelegten Mindestteilnehmerzahl von 110 Personen vom Reisevertrag zurücktreten. Die A-ROSA Flussschiff GmbH ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
 
6. Gepäck und Tiere an Bord der A-ROSA Flussschiff GmbH
Das Gepäck darf nur Gegenstände für den persönlichen Gebrauch enthalten. Insbesondere ist es den Reisenden nicht gestattet, Drogen, Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe an Bord der Flussschiffe zu bringen. Entsprechend internationalen Übereinkommen werden Drogendelikte den lokalen Behörden angezeigt. Die Mitnahme von Tieren an Bord der A-ROSA Flussschiffe ist nicht gestattet.
 
7. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
7.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der A-ROSA Flussschiff GmbH. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären
7.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die A-ROSA Flussschiff GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die A-ROSA Flussschiff GmbH, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Bei Rücktritt des Kunden wird pro Person eine pauschalierte Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen fällig, deren Höhe nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden berechnet wird. Wir empfehlen daher, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die pauschale Entschädigung wird wie folgt berechnet:
a) Standard-Pauschale für A-ROSA SELECT-Preise
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
- 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 40 %
- 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 %
- 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 70 %
- 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
- Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
b) Gesonderte Pauschale für A-ROSA SMART-Preise
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 %
- 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 50 %
- 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 70 %
- 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 75 %
- 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
- Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
c) Gesonderte Pauschale für A-ROSA SPONTAN-Preise
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 %
- 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 55 %
- 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 70 %
- 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 75 %
- 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
- Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
d) Für zusätzlich über einen differenzierten Buchungscode gebuchte Themenpakete wie Golf-Pakete sowie An- und Abreisearrangements und Verlängerungshotels gilt die Standard-Pauschale (7.2.a.).
7.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die A-ROSA Flussschiff GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende der A-ROSA Flussschiff GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Für einen Passagierwechsel auf die reine Schiffsleistung berechnet die A-ROSA Flussschiff GmbH eine Gebühr in Höhe von € 50,– pro Person. Kosten, die durch Änderung eventuell gebuchter Zusatzleistungen (Flüge etc.) entstehen, werden vollständig dem Buchenden belastet.
7.4. Die A-ROSA Flussschiff GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die A-ROSA Flussschiff GmbH nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die A-ROSA Flussschiff GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
7.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der A-ROSA Flussschiff GmbH nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihr genommene Pauschale.
 
8. Umbuchung
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Orts des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann die A-ROSA Flussschiff GmbH bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses beträgt:
8.1. Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt
Für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt gilt:
a) Buchungen mit Preistyp A-ROSA SELECT: einmalig pro Person kostenfrei, bei weiteren Umbuchungen € 25,– pro Person, soweit eine Umbuchung innerhalb von A-ROSA SELECT erfolgt und es sich um eine Festbuchung handelt. Für Umbuchungen von A-ROSA SELECT auf A-ROSA SMART beträgt die Gebühr € 150,– pro Person und bei Umbuchungen auf A-ROSA SPONTAN € 300,– pro Person.
b) Buchungen mit Preistyp A-ROSA SMART: € 150,– pro Person, sofern eine Umbuchung innerhalb von A-ROSA SMART erfolgt und es sich um eine Festbuchung handelt. Für Umbuchungen von A-ROSA SMART auf A-ROSA SPONTAN beträgt die Gebühr € 300,– pro Person.
c) Buchungen mit Preistyp A-ROSA SPONTAN: Für Umbuchungen von A-ROSA SPONTAN wird eine Umbuchungsgebühr von € 300,– pro Person erhoben.
d) Buchungen mit Fluganreise: Bei Änderungen von Buchungen mit Fluganreise erhöht sich die in Ziffer 8.1. a)–c) genannte Pauschale um € 80,– pro Person.
8.2. Umbuchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt
Jegliche Umbuchungswünsche, die ab 29 Tage vor Reiseantritt bei der A-ROSA Flussschiff GmbH eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
8.3. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungspauschalen sind sofort fällig.
 
9. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Die A-ROSA Flussschiff GmbH wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
 
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
10.1. Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, der A-ROSA Flussschiff GmbH einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel der A-ROSA Flussschiff GmbH an ihrem Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. der A-ROSA Flussschiff GmbH wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
10.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615c BGB bezeichneten Art nach § 615e BGB oder aus wichtigem, der A-ROSA Flussschiff GmbH erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er der A-ROSA Flussschiff GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der A-ROSA Flussschiff GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes, der A-ROSA Flussschiff GmbH erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
10.3. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt die A-ROSA Flussschiff GmbH dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P. I. R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen sieben Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung der A-ROSA Flussschiff GmbH anzuzeigen.
10.4. Reiseunterlagen
Der Kunde hat die A-ROSA Flussschiff GmbH zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von der A-ROSA Flussschiff GmbH mitgeteilten Frist erhält.
 
11. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber der A-ROSA Flussschiff GmbH, Am Strande 4, 18055 Rostock (ab dem 01.10.2011: A-ROSA Flussschiff GmbH, Loggerweg 5, 18055 Rostock), erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden.
 
12. Beschränkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung der A-ROSA Flussschiff GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit die A-ROSA Flussschiff GmbH für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2. Die deliktische Haftung der A-ROSA Flussschiff GmbH für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
12.3. Die A-ROSA Flussschiff GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen vom und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der A-ROSA Flussschiff GmbH sind. Die A-ROSA Flussschiff GmbH haftet jedoch
a) für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der A-ROSA Flussschiff GmbH ursächlich geworden ist.
12.4. Soweit die A-ROSA Flussschiff GmbH vertraglicher oder ausführender Beförderer im Hinblick auf die Schiffspassage ist oder als solcher nach gesetzlichen Vorschriften angesehen wird, haftet die A-ROSA Flussschiff GmbH bei Schadensersatzansprüchen wegen Personen- oder Gepäckschäden nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Handelsgesetzbuch und dessen Anlage zu § 664 HGB und dem Binnenschifffahrtsgesetz).
 
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
13.1. Jeder Reisende muss auf den A-ROSA Flussschiffen einen gültigen Personalausweis mitführen. Für die Reisen, die in das ukrainische Donaudelta führen, ist zudem ein zum Zeitpunkt der Abreise noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich (siehe Einreisebestimmungen).
13.2. Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
13.3. Die A-ROSA Flussschiff GmbH wird den Kunden vor Vertragsabschluss über etwaige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Vorschriften informieren.
13.4. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.5. Die A-ROSA Flussschiff GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde sie mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass sie eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
 
14. Verjährung
14.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der A-ROSA Flussschiff GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der A-ROSA Flussschiff GmbH beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der A-ROSA Flussschiff GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der A-ROSA Flussschiff GmbH beruhen.
14.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
14.3. Die Verjährung nach Ziffer 14.1. und 14.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
14.4. Schweben zwischen dem Kunden und der A-ROSA Flussschiff GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die A-ROSA Flussschiff GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
 
15. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet die A-ROSA Flussschiff GmbH, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist die A-ROSA Flussschiff GmbH verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald die A-ROSA Flussschiff GmbH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss sie den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss die A-ROSA Flussschiff GmbH den Kunden über den Wechsel informieren. Sie muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist im Internet abrufbar.
 
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der A-ROSA Flussschiff GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
16.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen die A-ROSA Flussschiff GmbH im Ausland für die Haftung der A-ROSA Flussschiff GmbH dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
16.3. Der Kunde kann die A-ROSA Flussschiff GmbH nur an ihrem Sitz verklagen.
16.4. Für Klagen der A-ROSA Flussschiff GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrags, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der A-ROSA Flussschiff GmbH vereinbart.
16.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und der A-ROSA Flussschiff GmbH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt, oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
 
Hinweise zum Datenschutz
Der Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist uns ein besonderes Anliegen. A-ROSA erhebt und verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, um Ihnen die Inanspruchnahme unserer Leistungen und einen professionellen Service bieten zu können. Dazu werden solche Daten wie Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse und Kreditkartennummer erfasst. Außerdem benötigen wir für die grenzüberschreitenden Passagen entsprechend den internationalen Meldebestimmungen Ihre Daten, die wir gesondert als „Angaben zum Schiffsmanifest“ erfragen. Da sich die Daten auch auf mitreisende Personen beziehen können, bitten wir Sie, sicherzustellen, dass diese Daten mit dem Einverständnis der Mitreisenden erhoben werden. Sie haben die Möglichkeit, uns auf dem Formular „Angaben zum Schiffsmanifest“ Ihr Einverständnis zur Nutzung Ihrer Daten für die Erstellung eines personenbezogenen Nutzerprofils zu geben, auf dessen Grundlage wir Ihnen individuell optimierte Produktinformationen zusenden. Wenn Sie diese Informationen, zu deren Zusendung Sie uns Ihr Einverständnis erklärt hatten, nicht mehr wünschen, bitten wir Sie, uns dies schriftlich unter der Anschrift: A-ROSA Flussschiff GmbH, Datenschutzbeauftragter, Am Strande 4, 18055 Rostock (ab dem 01.10.2011: A-ROSA Flussschiff GmbH, Datenschutzbeauftragter, Loggerweg 5, 18055 Rostock) oder per E-Mail an service@a-rosa.de mitzuteilen. Ihre Daten werden an keinen Dritten weitergegeben, ausgenommen, es ist zu Abwicklung Ihres Auftrags erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Zum Schutz Ihrer Daten vor unberechtigtem Zugriff haben wir umfangreiche technische und betriebliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
 
Stand: 05/2011