

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Serenissima Cruises &
Tours Ltd. den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an Grundlage dieses Angebots
sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Serenissima
Cruises & Tours Ltd. für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen)
sind von Serenissima Cruises & Tours Ltd. nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen
zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen
von Serenissima Cruises & Tours Ltd. hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung
stehen.
1.3 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Serenissima Cruises & Tours Ltd.
herausgegeben werden, sind für Serenissima Cruises & Tours Ltd. und dessen
Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung
mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht
von Serenissima Cruises & Tours Ltd. gemacht wurden.
1.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt
Serenissima Cruises & Tours Ltd. den Eingang der Buchung unverzüglich auf
elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der
Annahme des Buchungsauftrags dar.
1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die
er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Serenissima Cruises
& Tours Ltd. zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich
nach Vertragsschluss wird Serenissima Cruises & Tours Ltd. dem Kunden eine
schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn
die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.7 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vonSerenissima Cruises & Tours
Ltd. vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Serenissima Cruises
& Tours Ltd.vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde
innerhalb der Bindungsfrist Serenissima Cruises & Tours Ltd. die Annahme durch
ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
2. Bezahlung
2.1 Anzahlung und Restzahlung werden gegen Rechnung abgewickelt. Bei Vertragsabschluß
geht dem Kunden die Reisebestätigung/Rechung zu.
2.2 Die Reiseunterlagen werden nach Eingang der vollständigen Zahlung an den
Kunden bzw. an das buchende Reisebüro übersandt. Bei Scheckzahlung gilt als Zahlungseingang
der Zeitpunkt der Gutschrift des per Scheck bezahlten Betrages auf dem Konto der
Serenissima Cruises & Tours Ltd. Die Bezahlung der Reise erfolgt grundsätzlich
mit den Zahlungsarten “Überweisung”, “Scheck” oder “Bar” in EURO.
2.3 Für Gruppenbuchungen gelten von dieser Ziff. 2 abweichende, im Einzelfall
zu vereinbarende Zahlungskonditionen.
3. Leistungsänderungen
3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Serenissima Cruises &
Tours Ltd. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. Serenissima Cruises & Tours Ltd. ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche
Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der
Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Serenissima Cruises
& Tours Ltd. in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden
aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der
Erklärung von Serenissima Cruises & Tours Ltd. über die Änderung der Reiseleistung
oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Preiserhöhung
Die vom DRV vorgeschlagene Preiserhöhungsklausel wurde vom Bundeskartellamt nicht
genehmigt. Es kann daher keine Empfehlung ausgesprochen werden.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der
Rücktritt ist gegenüber Serenissima Cruises & Tours Ltd. unter der vorstehend
angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht
wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an,
so verliert Serenissima Cruises & Tours Ltd. den Anspruch auf den Reisepreis.
Stattdessen kann Serenissima Cruises & Tours Ltd., soweit der Rücktritt nicht
von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene
Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine
Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3 Serenissima Cruises & Tours Ltd. hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich
gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts
zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum
Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung
des Kunden berechnet:
a) Die nachstehend aufgeführten Pauschalen gelten für alle von Serenissima C&T
angebotenen Kreuzfahrten und anderen Reisen:
bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
14. bis 2. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises
ab dem Tag vor dem Reiseantritt und bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises
b) Bei ELEGANT CRUISES & TOURS Kreuzfahrten gilt eine Sonderregelung
bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises
29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
14. bis 2. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises
ab dem Tag vor dem Reiseantritt und bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises
c) Bei kombinierten Flug- bzw. Bahnschiffsreisen und allen anderen von Serenissima
C&T angebotenen Produkten gelten die Rücktrittsbedingungen der jeweiligen
Leistungsträger. Diese können bis zu 100% betragen. Kommen keine abweichenden
Rücktrittsbedingungen der Leistungsträger zur Anwendung, gelten die vorstehenden
Rücktritts-Bedingungen für Schiffsreisen. Bei Belegung einer Mehrbettkabine wird
bei Rücktritt einer oder mehrerer Personen der Preis für die verbleibenden Reisenden
entsprechend der im Katalog ausgeschriebenen Kabinenbelegung berechnet.
Serenissima Cruises & Tours Ltd. Empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen,
dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden
ist, als die von ihm geforderte Pauschale
5.5 Serenissima Cruises & Tours Ltd. behält sich vor, in Abweichung von den
vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem
Fall ist Serenissima Cruises & Tours Ltd. verpflichtet, die geforderte Entschädigung
unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6. Umbuchungen
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft
oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden
dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung
der Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben.
6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können,
sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag
gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt
werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden,
nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige
Erstattung des Reisepreises. Serenissima Cruises & Tours Ltd. wird sich um
Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden,
nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige
Erstattung des Reisepreises. Serenissima Cruises & Tours Ltd. wird sich um
Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Serenissima Cruises & Tours Ltd. kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie
den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens
die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat.
Ein Rücktritt ist spätestens am 14. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem
Kunden gegenüber zu erklären.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem
Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den
Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört
oder wenn er sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Serenissima Cruises &
Tours Ltd., so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch
den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung
erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
10. Obliegenheiten des Kunden
10.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.
Der Kunde ist aber verpflichtet, Serenissima Cruises & Tours Ltd. einen aufgetretenen
Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine
Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige
erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde
ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort
zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind
etwaige Reisemängel Serenissima Cruises & Tours Ltd. an dessen Sitz zur Kenntnis
zu gegeben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters
wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen,
unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies
möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
10.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten
Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, der Serenissima Cruises & Tours Ltd.
erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Serenissima Cruises &
Tours Ltd. zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt
nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Serenissima Cruises &
Tours Ltd. verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes, der Serenissima Cruises & Tours Ltd. erkennbares Interesse
des Kunden gerechtfertigt wird.
10.3 Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter
dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen
ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist
bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung,
zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung
von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters
anzuzeigen.
10.4 Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen
Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter
mitgeteilten Frist erhält.
10.5 Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene
Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr
eines Schadens aufmerksam zu machen.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung der Serenissima Cruises & Tours Ltd. für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder
b) soweit Serenissima Cruises & Tours Ltd. für einen dem Kunden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
11.2 Die deliktische Haftung der Serenissima Cruises & Tours Ltd. für Sachschäden,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck
nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.3 Serenissima Cruises & Tours Ltd. haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von
und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet
werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen
der Serenissima Cruises & Tours Ltd. sind.
Serenissima Cruises & Tours Ltd. haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort
der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise
beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden
ist.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde
innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung
der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber
Serenissima Cruises & Tours Ltd. unter der vorstehend angegebenen Anschrift
erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn
er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt
jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen
bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3. Diese
sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach
Aushändigung, zu melden.
12.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.
Schweben zwischen dem Kunden und Serenissima Cruises & Tours Ltd. Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Kunde oder Serenissima Cruises & Tours Ltd. die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem
Ende der Hemmung ein.
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten
Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist
der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften
zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen
wird, muss er den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,
muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich
alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch
wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1 Serenissima Cruises & Tours Ltd. wird Staatsangehörige eines Staates
der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über
deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass
keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B.
Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
14.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll-
und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften
erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies
gilt nicht, wenn Serenissima Cruises & Tours Ltd. schuldhaft nicht, unzureichend
oder falsch informiert hat.
14.3 Serenissima Cruises & Tours Ltd. haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Serenissima
Cruises & Tours Ltd. eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
15. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Serenissima Cruises &
Tours Ltd. findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für
das gesamte Rechtsverhältnis.
Soweit bei Klagen des Kunden gegen Serenissima Cruises & Tours Ltd. im Ausland
für die Haftung der Serenissima Cruises & Tours Ltd. dem Grunde nach nicht
deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere
hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches
Recht Anwendung.
16. Gerichtsstand
16.1 Der Kunde kann Serenissima Cruises & Tours Ltd. nur an dessen Sitz verklagen.
16.2 Für Klagen der Serenissima Cruises & Tours Ltd. gegen den Kunden ist
der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner
des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Serenissima
Cruises & Tours Ltd. vereinbart.
16.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Serenissima Cruises
& Tours Ltd. anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen
im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind
als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen,
die wie folgt lautet:
„§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl
der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser
Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die
Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen
fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
Stand: 2009
